Derzeit können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sogenannten geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) sofort vollständig abzogen werden, wenn sie nicht mehr als 800 € (ohne Umsatzsteuer) betragen. Voraussetzung ist, dass es sich um bewegliche, selbständig nutzbare und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt. Geplant ist, dass diese Grenze auf 1.000 € pro Wirtschaftsgut angehoben wird.