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Für Piloten, Purser und Flugbegleiter

Sie benötigen eine Steuerkanzlei, die sich mit den Besonderheiten in Ihrem Beruf als Airliner auskennt? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Warum glauben wir, dass wir uns mit den Besonderheiten Ihres Berufs besser auskennen als andere?

Dazu unser Geschäftsführer und Steuerberater André Kollmuß:

„Meine Frau ist Flugbegleiterin bei der Lufthansa und spätestens nach unserer Hochzeit musste ich mich bei unserer ersten gemeinsamen Steuererklärung erstmals mit den Besonderheiten des fliegenden Personals auseinandersetzen. Die Recherche hat sicherlich einiges an Zeit gekostet. Aber ich habe danach schnell festgestellt, dass es hier eine ziemliche Nachfrage unter den Airlinern gibt, die auf der Suche nach einem Steuerberater sind, der sich eben genau mit diesen ganzen Besonderheiten auskennt.“

Haben Sie Ihrem bisherigen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein schon mal Begriffe wie „Requesten, CRA, My-Documents, Layover, On-Block / Off-Block genannt und Ihr Gegenüber wusste nicht wovon Sie sprechen? Sie haben sich als Purser oder SFO vorgestellt und Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei weiß nicht welchen Beruf Sie ausüben? Oder Sie werden bei Ihrem ersten Termin nicht nach den Streckeneinsatzabrechnungen und Flugstundenübersichten gefragt? Dann sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie an der richtigen Stelle sind für Ihre Steuererklärung.

Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung mit dem Finanzamt. Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung unter Berücksichtigung aller Besonderheiten, die Ihr Beruf mit sich bringt und versuchen für Sie gegenüber dem Finanzamt das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Sie erhalten von uns abschließend den geprüften Steuerbescheid. Das von uns ermittelte ungefähre Ergebnis der Steuererklärung teilen wir Ihnen bereits vor Einreichung der Steuererklärung mit. Sofern es bei der Veranlagung zu ungerechtfertigten Abweichungen von der eingereichten Steuererklärung kommt, werden wir im Rahmen unserer Vertretungs-vollmacht gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen.

Zeit und Ort sollen für die Zusammenarbeit mit uns keine Rolle spielen. Sie müssen sich nicht nach uns richten. Wir richten uns nach Ihnen und Ihrem Flugplan. Egal, ob Sie in der Nähe unserer Kanzlei wohnen oder vielleicht sogar im Ausland, die Korrespondenz mit uns kann unkompliziert telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Wenn Sie einen persönlichen Termin bei uns in der Kanzlei wünschen, ist dies natürlich jederzeit möglich. Rufen Sie uns einfach an.

Unsere Gebühren für die Erstellung Ihrer Steuererklärung richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Dabei richten sich die Kosten grundsätzlich auch nach der Höhe Ihres Einkommens. Demnach sind die Kosten für die Steuererklärung eines Flugbegleiters natürlich etwas günstiger als die eines Pursers oder eines Piloten, was wir für fair halten. Sie erhalten aber in jedem Fall auf Wunsch bereits vor der Auftragserteilung eine ungefähre Höhe der Kosten, die auf Sie zukommen, genannt, so dass es hier keine negativen Überraschungen für Sie geben kann.

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