Am 25.06.2021 hat der Gesetzgeber das KöMoG verabschiedet. Ein zentraler Bestandteil der Neuregelung ist, dass Personenhandelsgesellschaften (z.B. Kommanditgesellschaften und offene Handelsgesellschaften) und Partnerschaftsgesellschaften nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz künftig per Wahlmöglichkeit zur Körperschaftsteuer optieren können.