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News 1.12.2021

Mandanten-Informationen zum Jahresende 2021

Am 25.06.2021 hat der Gesetzgeber das KöMoG verabschiedet. Ein zentraler Bestandteil der Neuregelung ist, dass Personenhandelsgesellschaften (z.B. Kommanditgesellschaften und offene Handelsgesellschaften) und Partnerschaftsgesellschaften nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz künftig per Wahlmöglichkeit zur Körperschaftsteuer optieren können.

Mit Schreiben vom 29.10.2021 hat das BMF Vereinfachungsregeln für den Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen und kleiner Blockheizkraftwerke (BHKW) veröffentlicht. Grundsätzlich erzielen Betreiber entsprechender Anlagen bei Einspeisung von Strom in öffentliche Netze Einkünfte aus Gewerbebetrieb, auch wenn der erzeugte Strom vornehmlich dem Eigenverbrauch dient. Auch bei kleinen Gewinnen oder Verlusten bedeutet dies steuerlichen Mehraufwand. Es muss dann eine Gewinnermittlung mittels EÜR abgegeben werden. 

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