Kontakt
Blitzlicht 12/2021

Einkommensteuer: Kosten bei Wegeunfall als Werbungskosten absetzbar

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Unfall auf beruflicher Fahrt ("Wegeunfall") entstehen und nicht von dritter Seite erstattet werden, sind als Werbungskosten absetzbar. Zahlungen vom Arbeitgeber oder von der Versicherung müssen jedoch abgezogen werden. Die Selbstbeteiligung bei einer Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung ist absetzbar. Wenn allerdings wegen des Unfalls und der Reparaturkosten der Versicherungsbetrag hochgesetzt wird, dürfen diese erhöhten Kosten nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen steht die gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen einem Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung nicht entgegen. So entschied der Bundesfinanzhof. Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) i. S. des Körperschaftsteuergesetzes sei bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sei, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages auswirke und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung stehe.

Download Mandanteninformation als PDF

Adresse

ALLTAX Treuhand StB GmbH

Havelstraße 8

D-81677 München

Bürozeiten

Mo. - Do. 08:00 - 17:00 Uhr

Fr. 08:00 - 14:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: +49 (0)89 419462-0

Fax: +49 (0)89 419462-20

E-Mail: alltax@alltax.de